Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zeichenbüro Atanassov
1. Vertragsdauer
Die Vertragsdauer ist im Vertrag und der Bestellung der zu leistenden Stunden festgelegt und beginnt mit Vertragsabschluss. Sie endet mit Ableisten der vereinbarten Stunden oder zu einem im Vertrag festgelegten Termin.
Für die Erbringung der Dienstleistung ist der Auftraggeber in der Bringschuld der Angaben für die Zeichnungen, die Vertragsdauer verlängert sich bei Nichterbringung dieser Angaben um die gleiche Zeitspanne der Verspätung.
2. Dienstleistungsentgelt
Das im Vertrag vereinbarte Entgelt wird jeweils am Monatsende bzw. nach Ablauf der Vertragsdauer in Rechnung gestellt und ist binnen 2 Wochen nach Rechnungsdatum auf unser Konto zu überweisen. Sollten Mehrkostenforderungen entstehen werden diese vor Erbringung der Dienstleistung gesondert verhandelt und werden als eigene Position auf der Rechnung ausgewiesen. Das Zahlungsziel für Mehrkosten ist analog dem Entgelt für die ursprüngliche vertraglich vereinbarte Dienstleistung. Für entstehende Leerlaufzeiten durch in 1. angeführte Wartezeiten auf Angaben für die Zeichnungen können Mehrkosten entstehen und ohne gesonderte Vereinbarungen in Rechnung gestellt werden, maximal jedoch 30% der Vertragssumme.
3. Nutzung der erbrachten Dienstleistung
Die Dienstleistungen von ZBA umfassen das Erstellen von Zeichnungen nach Anweisungen des Auftraggebers. Der Zeichnungsinhalt ist somit geistiges Eigentum des Auftraggebers und ohne Einschränkungen nutzbar.
4. Gewährleistung und Haftungsausschluss
Mängelrügen oder Gewährleistungsansprüche können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Werktagen nach Abgabe der Zeichnungen, schriftlich geltend gemacht werden. Diese Ansprüche entfallen weiters, wenn der Auftraggeber nicht seinen Vertragsverpflichtungen nachkommt, der Auftraggeber oder dessen Erfüllungsgehilfen die Empfehlungen zur Nutzung der Zeichnungen nicht beachten oder nicht ausreichende Kompetenzen zum Lesen und Nutzen von normgerechten Zeichnungen besitzen.
Die Zeichnungen von ZBA entsprechen den nationalen Normen und branchenüblichen Praktiken. ZBA ist ein Zeichenbüro und erbringt keine rechnerischen Auslegungen oder eigenständige Konstruktionen, für Fehldimensionierungen und/oder Fehlkonstruktionen sowie Folgeschäden an Mensch oder Maschine übernimmt ZBA keine Haftung.
5. Allgemeine Bedingungen
Unsere Angebote sind bezüglich Preis, Menge und Lieferfrist freibleibend, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
Bei längeren Leistungszeiträumen behält sich Zeichenbüro Atanassov monatliche Teilabrechnungen vor. Im Falle von Zahlungsverzögerungen ist Zeichenbüro Atanassov berechtigt, weitere Zeichenleistungen mit sofortiger Wirkung einzustellen ohne für daraus resultierende Ansprüche Dritter an den Auftraggeber zu haften.
Sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen werden, sind die Rechnungen von Zeichenbüro Atanassov zu 50% der Bruttoauftragssumme bei Auftragserteilung, in jedem Falle vor Leistungsbeginn, die Restzahlungen der Teilrechnungen sowie der Schlussrechnung innerhalb von 8 Werktagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten 12% Verzugszinsen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer als vereinbart. Weiters ist der Auftraggeber zum Ersatz von allfälligen Mahn- und Inkassospesen verpflichtet.
Die Stornogebühren für bereits schriftlich oder auch mündlich beauftragte Angebote betragen bei 30 Tagen vor Auftragsbeginn 50% des Gesamtauftragsvolumen, zwischen 14 und 8 Tagen 75% und bei Storno unter 8 Tagen oder während der laufenden Arbeit 100%.
Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung seitens des Auftraggebers wegen wie immer gearteter Gegenansprüche ist unzulässig.
Der jeweils Unterzeichnende ist von der Auftraggeberfirma bevollmächtigt, diese in diesem Rahmen zu berechtigen und zu verpflichten.
Die Ansprüche von Zeichenbüro Atanassov bestehen unabhängig vom wirtschaftlichen Erfolg des Auftraggeberunternehmens. Im Falle vorzeitiger Beendigung des Leistungsvertrages aufgrund eines vom Auftraggeber zu vertretenden Verhaltens ist die Firma Zeichenbüro Atanassov berechtigt, das Leistungsentgelt für die gesamte ursprüngliche Vertragszeit zu berechnen. Weitergehende Schadenersatzansprüche von Zeichenbüro Atanassov bleiben hiervon unberührt.
Jegliche Kollaudierungen und sicherheitstechnische Bewilligungen und Berechnungen sind vom Auftraggeber zu veranlassen und gehen zu seinen Lasten. Abgaben für etwaige Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke oder Technologien trägt der Auftraggeber.
Für alle Angebote, Konzepte, Zeichnungen und andere projektbezogene Unterlagen behält sich Zeichenbüro Atanassov das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
6. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Als Erfüllungsort für sämtliche Leistungen wird der Bürostandort in Weyrerstraße 55 Tür 2, 3340 Waidhofen an der Ybbs vereinbart.
Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus vorliegendem Geschäftsfall wird als Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht in Amstetten vereinbart. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen aus Gründen ad libitum treten lediglich diese außer Kraft und zieht nicht die Nichtigkeit der übrigen Geschäftsbedingungen oder des ganzen Vertrages nach sich.
Durch die Beauftragung, schriftlich oder mündlich, erklärt sich der Auftraggeber mit vorstehenden Bedingungen einverstanden.
